Hintergrund Kultursommer Nußloch Gema

02.07.2018 UPDATE: 02.07.2018 06:00 Uhr 27 Sekunden

Matthias Zimmermann. Foto: privat

Die Gema, also die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, vertritt Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger. Sie versteht sich selbst als "Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen" und setzt sich dafür ein, dass Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können. Die Gema verwaltet die Nutzungsrechte von über 65.000 Mitgliedern im Inland sowie über zwei Millionen ausländischen Berechtigten. Für Musiknutzer heißt das: Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. Auch bei Veranstaltungen, die dem guten Zweck dienen oder kostenlos sind, wird eine Vergütung fällig. Zu den wenigen Ausnahmen gehören etwa Schulveranstaltungen, sofern sie der Erziehung dienen und nur einem begrenzten Kreis zugänglich sind. lew