Hintergrund Kohlhof Grundbucheintrag

09.07.2019 UPDATE: 09.07.2019 06:00 Uhr 33 Sekunden

Der Grundbucheintrag

> Dreh- und Angelpunkt des Streits um den Alten Kohlhof war die Frage, wie der Grundbucheintrag zu verstehen ist

> Darin heißt es: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit dem Inhalt, dass das Grundstück (...) allenfalls zum Betrieb einer Gaststätte mit Hotelbetrieb und Wirtewohnung unter dem Namen ,Alter Kohlhof’‘ sowie einem nebenberuflich geführten Weingut genutzt werden darf, auf die Dauer von 25 Jahren ab 12. Juni 1997, für die Stadt Heidelberg."

> Nach Ansicht des Heidelberger Juristen Andreas Piekenbrock ist der Paragraf 3 des Kaufvertrages - von 1997 zwischen dem Voreigentümer und der Stadt Heidelberg geschlossen - aber entscheidender. Dort heißt es: "Der Käufer verpflichtet sich zum Betrieb der Gaststätte mit Hotelbetrieb unter dem Namen ,Alter Kohlhof‘. Zur Sicherung dieser Verpflichtung bewilligt der Käufer und beantragt die Stadt Heidelberg die Einrichtung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Heidelberg auf die Dauer von 25 Jahren." hö