Hintergrund – Kinderporno-Fall hat auch in Kirche Folgen

28.09.2018 UPDATE: 28.09.2018 22:08 Uhr 34 Sekunden

Kinderporno-Fall hat auch in Kirche Folgen

Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung des Falles von Kinderpornografie in Heilbronn, in dem das Urteil gegen den Erzieher Kevin F. gesprochen wurde, gibt es noch eine kircheninterne und disziplinarische. Sie beruht auch auf einer Selbstanzeige des Kirchenpflegers beim Oberkirchenrat. Dem Kirchenpfleger wird Fehlverhalten bei der internen Behandlung des Falles vorgehalten sowie mangelnde arbeitsrechtliche Konsequenzen und die verzögerte Weitergabe von Informationen. Aufgrund dieser zeitlichen Verschleppung war Kevin F. noch als Erzieher tätig, als er eine weitere strafbare Handlung beging. Die fristlose Kündigung von Kevin F. durch den Arbeitgeber, die evangelische Kirche, erfolgte erst viel später.

Für die kircheninterne Aufarbeitung und auch, um auch Konsequenzen für künftige Fälle daraus zu ziehen, hat der Oberkirchenrat den ehemaligen Bundesrichter, Ulrich Hebenstreit, als externen Ermittlungsführer eingesetzt. Inzwischen hat die Justiz den Fall schneller aufgearbeitet als die Kirche. Dort hieß es auf Nachfrage, die Ermittlungen von Hebenstreit seien auf der Zielgeraden. (bfk)