Hintergrund Kaufvertrag Kohlhof

Kaufvertrag und Grundbucheintrag

13.12.2017 UPDATE: 13.12.2017 19:30 Uhr 33 Sekunden

Kaufvertrag und Grundbucheintrag

Im Jahr 1997 kaufte die Familie Stier das Anwesen Kohlhof 5 der Stadt ab. Im Vertrag stand: "Der Käufer verpflichtet sich zum Betrieb der Gaststätte mit Hotelbetrieb unter den Namen ,Alter Kohlhof’." Zudem wurde festgelegt, dass "die Stadt zum Wiederkauf des Grundstücks (...) berechtigt" ist, sofern der Käufer die Verpflichtung nicht erfüllt. Die Pflicht zum Gaststätten-Betrieb wurde damals auch als "persönliche Dienstbarkeit" im Grundbuch eingetragen - und auf eine Dauer von 25 Jahren festgelegt. Jedoch lässt die Formulierung Interpretationsspielraum: Es heißt, das Grundstück dürfe "allenfalls zum Betrieb einer Gaststätte" samt Hotel und Wirtewohnung sowie Weingut genutzt werden. Auch das Wiederkaufsrecht ist im Grundbuch vermerkt.

Ob die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag auf die Hofbauers überging, als diese das Grundstück 2015 den Stiers abkauften, ist strittig. Zumindest die "persönliche Dienstbarkeit" ging jedoch nach Ansicht des Landgerichts auf die neuen Eigentümer über. rie