Hintergrund Kampfhund Sandhausen

18.07.2018 UPDATE: 18.07.2018 21:15 Uhr 59 Sekunden

Kampfhund ist ein Begriff, der noch aus einer Zeit stammt, als Hunde für Tierkämpfe eingesetzt wurden. Der Pitbull etwa verdankt dieser Tradition seinen Namen. Das englische "pit" lässt sich mit Kampfring oder Kampfarena übersetzen. Heute werden Hunderassen als Kampfhunde bezeichnet, die überdurchschnittlich häufig Menschen attackiert haben oder bei denen eine solche Gefahr zumindest vermutet wird. Welche Hunde als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden, regelt jedes Bundesland anders. Meist werden diese Hunderassen aber in Listen geführt, deshalb nennt man sie auch Listenhunde.

Listenhunde der Kategorie 1 werden als gefährliche Rassen eingestuft und dürfen nur mit einem berechtigten Interesse gehalten werden. Hunde der Kategorie 2 hingegen dürfen gehalten werden, aber es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Ein einheitliches Gesetz dafür gibt es nicht. Mögliche Auflagen sind die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, ein Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit oder der Beleg über die Durchführung eines Wesenstests des Hundes. Bei Letzterem werden Wesen und Charakter des Tieres sowie sein Verhalten in stressbedingten Alltagssituationen begutachtet. Es wird also überprüft, ob die vermutete genetische Aggressionssteigerung tatsächlich vorhanden ist.

Hundebesitzer wiederum haben zwei Möglichkeiten, ihre Befähigung zur Haltung unter Beweis zu stellen: die Sachkundeprüfung und den Hundeführerschein. In Baden-Württemberg dürfen Kampf- bzw. Listenhunde nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden, wofür sie nur eine Sachkundeprüfung aber keinen Hundeführerschein benötigen. Als erstes Bundesland führte Niedersachsen im Juli 2013 verpflichtend den Hundeführerschein für Ersthundehalter ein: Also für Personen, die sich einen Vierbeiner zulegen und zuvor noch keinen Hund hatten. (lew)