Hintergrund Freiwilliger Polizeidienst
Der Freiwillige Polizeidienst
Den Freiwilligen Polizeidienst gibt es in Baden-Württemberg schon seit 1963. Die Aufgaben der aktuell 673 Ehrenamtlichen werden laut Landespolizeipräsidium "fortlaufend überprüft und bedarfsorientiert angepasst".
In der Regel sind die Ehrenamtlichen uniformiert und bewaffnet. Dem Polizeigesetz zufolge haben sie eine ähnliche Stellung wie Polizeibeamte und verfügen weitgehend auch über die gleichen Rechte. In der Strafverfolgung dürfen Freiwillige beispielsweise Vernehmungen und Festnahmen durchführen. Nur ermitteln im Auftrag der Staatsanwaltschaft dürfen sie nicht. Pro Stunde bekommen die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung von sieben Euro.
In einer zweiwöchigen Grundausbildung lernten die Freiwilligen früher Theorie und Praxis: von Polizeitaktik und Funkübungen bis hin zur Ausbildung an der Waffe. Außerdem müssen die Freiwilligen sich jedes Jahr mindestens 18 Stunden lang fortbilden.