Hintergrund Forstreform

12.11.2018 UPDATE: 12.11.2018 19:00 Uhr 35 Sekunden

Hintergrund der Forstreform ist die Klage des Bundeskartellamtes, das die bisherige Praxis der Einheitsverwaltung von Wäldern durch die Forstämter für rechtswidrig hält. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Kläger recht. Das Land legte Widerspruch ein, hat aber bereits im Sommer die Ausgliederung des Staatswaldes aus Gründen der Rechtssicherheit beschlossen. Künftig soll es keine gemischten Staats- und Kommunalwaldreviere mehr geben. Stattdessen wird das Forstamt nur noch für kommunale und private Wälder zuständig sein. Gemischte Waldgebiete müssen neu aufgeteilt werden. Für Verwaltung und Betreuung des Staatswaldes wird eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Das Ministerium für ländlichen Raum hat sich auf ein Kooperationsmodell verständigt, mit dem die bisherige Verwaltung der Kommunal- und Privatwälder in den bisherigen Forstämtern erhalten werden soll. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Anhörung. Anfang 2019 soll das parlamentarische Verfahren eröffnet werden. Die Neuorganisation soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. (apo)