Hintergrund - Eberbach Windkraft Urteil

16.01.2020 UPDATE: 16.01.2020 06:00 Uhr 53 Sekunden

> Die Bedeutung des Verwaltungsgerichtsurteils vom 17. Dezember 2019 (AZ 10 S 566/19 und 10 S 823/19) erläutert der Verwaltungsrechtler Dr. Rico Faller aus der Karlsruher Kanzlei Caemmerer Lenz.

> Der Erlass ist das Problem Faller: "Bei den Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg handelt es sich um Entscheidungen, deren Bedeutung weit über die streitgegenständlichen Windparks hinausgeht. Denn der Grund für die Rechtswidrigkeit liegt genau genommen nicht in der Anwendung des Windenergieerlasses Baden-Württemberg durch die Behörden, sondern in diesem Erlass selbst."

> Alte Genehmigungen betroffen Faller: "Da das Problem also weniger in der Anwendung dieses Erlasses liegt, sondern darin, dass in diesem Erlass gegenüber Behörden Unzutreffendes vorgegeben wird, dürften nach wie vor etliche Genehmigungen existent sein, die rechtswidrig sind, insbesondere weil umweltrechtliche Vorschriften, über die eine Landesregierung nicht hinweggehen kann, nicht oder unzutreffend angewandt wurden und weil damit auch die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat."

> Öffentlichkeit ist zu beteiligen Faller: "Für laufende oder künftige Genehmigungsverfahren bedeuten die Entscheidungen, dass in den Verfahren anders als bislang vorgegangen werden muss. Insbesondere führt die Entscheidung dazu, dass nun in vielen Fällen ein förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)– und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung – durchzuführen ist."

> Eingebettet in noch höheres Recht Faller: "Letztlich ist dies ganz im Sinne des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der insbesondere in seiner "Protect"-Entscheidung vom 20.12.2017 – C-664/15 – die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet hat, dem Umweltrecht zur Durchsetzung zu verhelfen und für effektiven gerichtlichen Rechtsschutz zu sorgen. (fhs)