Hintergrund Bürgerentscheide und Bürgerbegehren in Baden-Württemberg
Mitspracherechte: Im Gegensatz zu den Landkreisen, gibt es in den baden-württembergischen Kommunen seit mehr als 60 Jahren Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Die Hürden dafür hat 2015 die damalige grün-rote Landesregierung gesenkt. Danach muss eine Bürgerinitiative für ein Bürgerbegehren nur noch die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten sammeln. Beim folgenden Bürgerentscheid gilt es, ein Zustimmungsquorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten - statt wie zuvor 25 Prozent - zu erfüllen. Nach dem Willen des Vereins "Mehr Demokratie" sollen in den Landkreisen künftig auch Einwohneranträge möglich sein. Damit könnten Bürger ein Thema auf die Tagesordnung des Kreistages setzen lassen, wenn sie zuvor eine Mindestzahl an Unterschriften gesammelt haben. alb/dpa