Hintergrund

02.08.2019 UPDATE: 02.08.2019 06:00 Uhr 41 Sekunden

Die Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets

> Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden durch die Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets die Teilhabechancen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen wesentlich verbessert, sei es durch Förderung der "Nachhilfe" oder die anderen Leistungen des Pakets. Im Zusammenhang mit der Lernförderung sei klargestellt worden, dass es für die Bewilligung dieser Leistung nicht auf eine Versetzungsgefährdung ankommt.

> Der Gesetzgeber habe verdeutlicht, dass Leistungen grundsätzlich immer dann in Betracht kommen, wenn ein nicht ausreichendes Leistungsniveau festgestellt worden ist. Dies ist im Einzelfall von den für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten zu beurteilen. Die Aufsicht liegt beim jeweiligen Bundesland.

> Die Träger- und Finanzverantwortung für die Leistungen aus dem Bildungspaket liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Mit der Einführung des Bildungspaketes im Jahr 2011 wurde die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende angehoben, mit dem Ziel, die kommunalen Träger von den Zweckausgaben, die ihnen durch die Einführung des Bildungspaketes entstehen, indirekt zu entlasten. heb