Hintergrund - 215 Bürger stehen hinter Tempo 30

04.04.2019 UPDATE: 05.04.2019 21:28 Uhr 18 Sekunden

Das Petitionsrecht ist ein Recht, das jedem zusteht. Es bedeutet, dass sich Bürger, wenn sie sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlen oder wenn sie sonstige Anliegen haben, direkt an den jeweils zuständigen Landtag wenden können. Um diese Sorgen und Nöte kümmert sich der Petitionsausschuss des Landtags. Als Anwalt der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. tri