HG Güterausschüsse

> Gutachterausschüsse werden gebildet, um bestimmte Werte - vor allem von Grundstücken - zu ermitteln. Deutschlandweit gibt es Gutachterausschüsse seit der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960. Ziel war und ist es, den Grundstücksmarkt auch für einzelne Bürger transparent zu machen. Die Einrichtung der Gutachterausschüsse ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Deutschland gibt es insgesamt rund 1100 Gutachterausschüsse. Während für ganz Sachsen-Anhalt ein einziger Standort verantwortlich ist, sind es allein in Baden-Württemberg aktuell noch über 900. Daher ist hier nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April (siehe Artikel links) die Notwendigkeit zum Zusammenlegen der Ausschüsse besonders groß.

03.07.2018 UPDATE: 03.07.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde

> Gutachterausschüsse werden gebildet, um bestimmte Werte - vor allem von Grundstücken - zu ermitteln. Deutschlandweit gibt es Gutachterausschüsse seit der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960. Ziel war und ist es, den Grundstücksmarkt auch für einzelne Bürger transparent zu machen. Die Einrichtung der Gutachterausschüsse ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Deutschland gibt es insgesamt rund 1100 Gutachterausschüsse. Während für ganz Sachsen-Anhalt ein einziger Standort verantwortlich ist, sind es allein in Baden-Württemberg aktuell noch über 900. Daher ist hier nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April (siehe Artikel links) die Notwendigkeit zum Zusammenlegen der Ausschüsse besonders groß.

> In Baden-Württemberg sind Gutachterausschüsse gemäß Landesgutachterausschussverordnung bei den Gemeinden zu bilden. Die Ausschüsse sind selbstständig und unabhängig. Ihre Mitglieder werden von den Gemeinderäten für die Dauer von vier Jahren bestellt. Neben einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter bestehen die Ausschüsse aus weiteren ehrenamtlichen Gutachtern, die in der Wertermittlung sachkundig und erfahren sind. Ihre Aufgaben sind: die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie den Rechten an Grundstücken, die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, wie zum Beispiel von Liegenschaftszinssätzen oder Sachwertfaktoren.

> Jeder Eigentümer hat ebenso wie Behörden und Gerichte das Recht, einen Antrag auf ein Gutachten zu stellen. Dem damit beauftragten Ausschuss kommt dann die Aufgabe zu, den im nächsten Kauffall am wahrscheinlichsten zu erzielenden Kaufpreis möglichst zutreffend zu ermitteln. Als Kauffall wird jeder Eigentumswechsel eines Grundstücks oder die erstmalige beziehungsweise erneute Bestellung eines Erbbaurechts erfasst. lew/bmi