Plus Grundsatzurteil

Gericht: Nicht beantragter Urlaub verfällt nicht automatisch

Wer seinen Urlaub nicht beantragt, muss nicht automatisch damit rechnen, dass er verfällt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nimmt stattdessen Arbeitgeber stärker in die Verantwortung.

19.02.2019 UPDATE: 19.02.2019 07:58 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Foto: Michael Reichel/Archiv

Erfurt (dpa) - Mehr Rechte für Arbeitnehmer, mehr Aufwand für Arbeitgeber: Nach einem Grundsatzurteil verfallen ungenutzte Urlaubstage nicht mehr automatisch.

Stattdessen müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten in Zukunft auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst erlischt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt

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