Grundgesetz-kunstfreiheit

21.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 06:00 Uhr 5 Sekunden

Die Grundrechte: Art. 5

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

(Abs. 3)