Plus

Gericht verbietet Abschiebung von Bin Ladens Ex-Leibwächter

Gelsenkirchen (dpa) - Der Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama Bin Laden darf nach einer Gerichtsentscheidung vorläufig nicht in sein Heimatland Tunesien abgeschoben werden. Es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass Sami A. dort keine Folter drohe, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit. Sami A. lebt seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er wird von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war im Juni in ein Abschiebegefängnis gebracht worden, nachdem das Bamf ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte.

13.07.2018 UPDATE: 13.07.2018 09:48 Uhr 18 Sekunden

Gelsenkirchen (dpa) - Der Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama Bin Laden darf nach einer Gerichtsentscheidung vorläufig nicht in sein Heimatland Tunesien abgeschoben werden. Es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass Sami A. dort keine Folter drohe, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit. Sami A. lebt seit Jahren mit Frau und

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+