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Gericht: Kanzleramt muss zu Böhmermann Auskünfte erteilen

Berlin (dpa) - Das Kanzleramt muss laut einer Gerichtsentscheidung auf Medienanfragen zum Prozess von Jan Böhmermann gegen Kanzlerin Angela Merkel bestimmte Auskünfte erteilen. Das sagte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts der dpa. Böhmermann hat Merkel wegen ihrer Einschätzung seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Sie hatte das Gedicht nach Angaben des Regierungssprechers 2016 "bewusst verletzend" genannt und ihre Aussage später als "Fehler" bezeichnet. Laut Gericht will Böhmermann dem Kanzleramt die Äußerung untersagen lassen.

14.04.2019 UPDATE: 14.04.2019 23:23 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Das Kanzleramt muss laut einer Gerichtsentscheidung auf Medienanfragen zum Prozess von Jan Böhmermann gegen Kanzlerin Angela Merkel bestimmte Auskünfte erteilen. Das sagte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts der dpa. Böhmermann hat Merkel wegen ihrer Einschätzung seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Sie hatte das Gedicht

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