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Gericht entscheidet über Weiterbetrieb von Streckenradar

Hannover (dpa) - Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt heute über den weiteren Betrieb des bundesweit ersten Streckenradars. Der Kläger stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingestuft hatte. Deshalb sei auch das in Laatzen bei Hannover eingesetzte Streckenradar ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger, argumentiert der Kläger. Eine Entscheidung wird noch heute erwartet.

12.03.2019 UPDATE: 12.03.2019 02:43 Uhr 15 Sekunden

Hannover (dpa) - Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt heute über den weiteren Betrieb des bundesweit ersten Streckenradars. Der Kläger stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingestuft hatte. Deshalb sei auch das in Laatzen bei Hannover

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