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Gericht entscheidet über Mindestgröße von Polizisten

Münster (dpa) - Ist eine vom Land Nordrhein-Westfalen geforderte Mindestgröße für männliche Polizeibewerber von 1,68 Meter zulässig? Über diese Frage entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster. Geklagt hat ein heute 32-Jähriger, der wegen seiner Körpergröße von 1,66 Meter bei der Landespolizei NRW nicht genommen wurde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Mann in erster Instanz Recht gegeben und entschieden, dass er nicht wegen seiner zu geringen Körpergröße abgelehnt werden darf. Gegen diese Entscheidung hat das Land Berufung eingelegt.

21.09.2017 UPDATE: 21.09.2017 03:13 Uhr 18 Sekunden

Münster (dpa) - Ist eine vom Land Nordrhein-Westfalen geforderte Mindestgröße für männliche Polizeibewerber von 1,68 Meter zulässig? Über diese Frage entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster. Geklagt hat ein heute 32-Jähriger, der wegen seiner Körpergröße von 1,66 Meter bei der Landespolizei NRW nicht genommen wurde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Mann in erster Instanz

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