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Gericht: Deutschland muss Flüchtling zurückholen

München (dpa) - Rund ein Jahr nach Abschluss des Rücknahme-Abkommens mit Griechenland muss Deutschland einen Flüchtling wieder zurückholen, den die Bundespolizei nach Griechenland gebracht hatte. Das hat das Münchner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss entschieden. Das Gericht meldet grundsätzliche Bedenken gegen die Praxis an, Asylsuchende an der deutschen Grenze zu stoppen und direkt nach Griechenland zu bringen. Konkret entschied es aber nur im Einzelfall. Das Bundesinnenministerium will die aktuelle Praxis nicht ändern.

14.08.2019 UPDATE: 14.08.2019 16:57 Uhr 16 Sekunden

München (dpa) - Rund ein Jahr nach Abschluss des Rücknahme-Abkommens mit Griechenland muss Deutschland einen Flüchtling wieder zurückholen, den die Bundespolizei nach Griechenland gebracht hatte. Das hat das Münchner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss entschieden. Das Gericht meldet grundsätzliche Bedenken gegen die Praxis an, Asylsuchende an der deutschen Grenze zu stoppen und direkt

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