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Gericht bestätigt Kükentöten noch als rechtmäßig

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig. Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

13.06.2019 UPDATE: 13.06.2019 10:23 Uhr 18 Sekunden

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig. Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund

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