Plus Klagen sind möglich

BGH: Paypal-Käuferschutz nicht endgültig

Der Käuferschutz ist ein hohes Gut. Doch auch der Verkäufer muss geschützt werden, betont der BGH. Trotz Paypal-Käuferschutzes müssen Klagen möglich sein. Auch so ist der Kunde noch in komfortabler Lage.

22.11.2017 UPDATE: 22.11.2017 09:38 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden
PayPal
Der BGH befasst sich mit dem Käuferschutz von Paypal. Foto: Lukas Schulze

Karlsruhe (dpa) - Beim Internet-Einkauf über Paypal lässt der Bundesgerichtshof (BGH) dem Online-Bezahldienst nicht das letzte Wort.

Trotz Paypal-Käuferschutzes müssten die Verkäufer die Möglichkeit haben, im Streitfall den Kaufpreis bei staatlichen Gerichten einzuklagen, entschieden die höchsten deutschen Zivilrichter am Mittwoch in Karlsruhe.

Paypal-Kunden können Käuferschutz

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