BGH: Geldabheben am Schalter darf extra kosten
Unter dem Druck niedriger Zinsen lassen sich Banken und Sparkassen einzelne Services extra bezahlen. Zum Beispiel das Abheben und Einzahlen am Schalter. Müssen sich Kunden das gefallen lassen? Der BGH sagt: ja.
Karlsruhe (dpa) - Banken und Sparkassen dürfen fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az. XI ZR 768/17)
Für Bankkunden ist das zunächst eine Verschlechterung. Denn früher hatte der
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