Plus Entgelt verlangen

BGH: Geldabheben am Schalter darf extra kosten

Unter dem Druck niedriger Zinsen lassen sich Banken und Sparkassen einzelne Services extra bezahlen. Zum Beispiel das Abheben und Einzahlen am Schalter. Müssen sich Kunden das gefallen lassen? Der BGH sagt: ja.

18.06.2019 UPDATE: 18.06.2019 09:15 Uhr 59 Sekunden
Urteil zu Bankgebühren für Schalterbuchungen
In den 1990er Jahren hatte der BGH schon einmal entschieden, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind. Foto: Angelika Warmuth

Karlsruhe (dpa) - Banken und Sparkassen dürfen fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az. XI ZR 768/17)

Für Bankkunden ist das zunächst eine Verschlechterung. Denn früher hatte der

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