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Europäischer Gerichtshof: Urlaubsanspruch kann vererbt werden

Luxemburg (dpa) - Erben können nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub eines Gestorbenen von dessen ehemaligen Arbeitgeber verlangen. Dies gelte auch dann, wenn nationales Recht diese Möglichkeit wie in Deutschland eigentlich ausschließt, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Hintergrund sind die Klagen zweier Witwen in Deutschland. Sie fordern Ausgleich für bezahlten Jahresurlaub, den ihre Ehemänner vor deren Tod nicht genommen hatten.

06.11.2018 UPDATE: 06.11.2018 11:48 Uhr 16 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Erben können nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub eines Gestorbenen von dessen ehemaligen Arbeitgeber verlangen. Dies gelte auch dann, wenn nationales Recht diese Möglichkeit wie in Deutschland eigentlich ausschließt, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Hintergrund sind die Klagen zweier

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