Plus Europäischer Gerichtshof

Datensammlung via "Like"-Button: Websites brauchen Erlaubnis

Viele Websites binden Facebooks "Like"-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber können laut einem Urteil die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.

29.07.2019 UPDATE: 29.07.2019 08:33 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
Facebook
Der EuGH beafasst sich mit dem «Like»-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Mode-Online-Händer Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG. Foto: Ole Spata

Luxemburg (dpa) - Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind.

Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig. Von der

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