Datensammlung via "Like"-Button: Websites brauchen Erlaubnis
Viele Websites binden Facebooks "Like"-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber können laut einem Urteil die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.
Luxemburg (dpa) - Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind.
Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig. Von der
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