Plus EuGH-Urteil

Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

Überstunden machen viele - aber längst nicht alle werden auch notiert. Der Europäische Gerichtshof fordert nun Erfassungssysteme für alle. Und erschrickt auch deutsche Arbeitgeber.

14.05.2019 UPDATE: 14.05.2019 10:55 Uhr 2 Minuten, 30 Sekunden
Stechuhr
Eine Karte zur Arbeitszeiterfassung und eine Stechuhr. Nach einem Urteil des EuGH sollen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Foto: Armin Weigel

Luxemburg/Berlin (dpa) - Alle Dienstzeiten, alle Überstunden, jede Email nach Feierabend: Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die volle Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden und Verfügbarkeit rund um die Uhr. Arbeitgeber warnen vor

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+