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EuGH stärkt Recht von Flüchtlingen auf Sozialhilfe

Luxemburg (dpa) - EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung zu gewähren. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten nun die EuGH-Richter. Auf die Situation in Deutschland hat das Urteil aber keine Auswirkungen.

21.11.2018 UPDATE: 21.11.2018 12:58 Uhr 17 Sekunden

Luxemburg (dpa) - EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine

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