Plus

EuGH stärkt Kundenrechte beim Onlinekauf von Matratzen

Luxemburg (dpa) - Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen und wieder verkaufen, erklärten die Richter. Hygiene-Erfordernisse würden nicht eingeschränkt. Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte eine Matratze gekauft und wollte sie kurz darauf wieder zurückgeben. Weil er die Schutzfolie entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop, sie zurückzunehmen.

27.03.2019 UPDATE: 27.03.2019 12:28 Uhr 18 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen und wieder verkaufen, erklärten die Richter. Hygiene-Erfordernisse würden nicht eingeschränkt. Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Ein

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+