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EuGH: Kein EU-Bio-Logo für Halal-Fleisch

Luxemburg (dpa) - Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus "ökologischem/biologischem Landbau" stammen.

26.02.2019 UPDATE: 26.02.2019 10:48 Uhr 16 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine

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