Plus EuGH-Gutachter

Deutsches Leistungsschutzrecht nicht anwendbar

Brüssel (dpa) - Im Streit um das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht den Medienunternehmen eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.

13.12.2018 UPDATE: 13.12.2018 16:43 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden
Das Leistungsschutzrecht
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Foto: Sebastian Kahnert

Brüssel (dpa) - Im Streit um das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht den Medienunternehmen eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der zuständige EuGH-Gutachter hält das deutsche Gesetz für nicht anwendbar, weil die Bundesregierung im Jahr 2013 darauf verzichtet hat, die EU-Kommission vor der Einführung in Kenntnis zu setzen. Das Gericht folgt oft der

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