Deutsches Leistungsschutzrecht nicht anwendbar
Brüssel (dpa) - Im Streit um das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht den Medienunternehmen eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Brüssel (dpa) - Im Streit um das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht den Medienunternehmen eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Der zuständige EuGH-Gutachter hält das deutsche Gesetz für nicht anwendbar, weil die Bundesregierung im Jahr 2013 darauf verzichtet hat, die EU-Kommission vor der Einführung in Kenntnis zu setzen. Das Gericht folgt oft der
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