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EU will Dauer von Privatinsolvenzen auf drei Jahre verkürzen

Frankfurt (dpa) - Die wenigsten Menschen schaffen nach einer Pleite einen Neustart vorzeitig nach drei Jahren. Das könnte sich nun ändern. Die EU will die Laufzeit von Privatinsolvenzen entsprechend verkürzen. Bis jetzt gilt in Deutschland: Wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann vorzeitig von der Restschuld befreit werden. Das schaffen laut der Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel aber nur 7,4 Prozent der Betroffenen.

03.02.2019 UPDATE: 03.02.2019 06:23 Uhr 17 Sekunden

Frankfurt (dpa) - Die wenigsten Menschen schaffen nach einer Pleite einen Neustart vorzeitig nach drei Jahren. Das könnte sich nun ändern. Die EU will die Laufzeit von Privatinsolvenzen entsprechend verkürzen. Bis jetzt gilt in Deutschland: Wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter

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