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EU-Gericht: Nürburgring-Verkauf war rechtens

Luxemburg (dpa) - Das Verfahren zum Verkauf des Nürburgrings 2014 war nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtens. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der damals unterlegenen Bieter ab. Das Gericht bestätigte auch, dass illegale staatliche Beihilfen nicht vom Käufer zurückgefordert werden können. Es ging um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel nach illegalen Beihilfen vor fünf Jahren zu billig und in einem undurchsichtigen Verfahren an den Autozulieferer Capricorn verkauft wurde. Die Kläger hatten die Strecke selbst erwerben wollen, waren aber nicht zum Zuge gekommen.

19.06.2019 UPDATE: 19.06.2019 12:44 Uhr 20 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Das Verfahren zum Verkauf des Nürburgrings 2014 war nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtens. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der damals unterlegenen Bieter ab. Das Gericht bestätigte auch, dass illegale staatliche Beihilfen nicht vom Käufer zurückgefordert werden können. Es ging um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel nach illegalen

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