Plus Entscheidung gilt rückwirkend

EuGH: Polen muss Zwangspensionierung von Richtern stoppen

Schallende Ohrfeige für Polen: Das höchste Gericht der EU erlässt im Streit um die Rechtsstaatlichkeit in dem Land eine einstweilige Anordnung. Hält sich die Regierung in Warschau daran?

19.10.2018 UPDATE: 19.10.2018 14:29 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden
Oberstes Gericht in Warschau
Das Gebäude des Obersten polnischen Gerichts. Foto: Czarek Sokolowski/AP/Illustration

Luxemburg/Warschau (dpa) - Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung erließ der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Die Entscheidung gilt sogar rückwirkend. Das bedeutet, dass bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglicht

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