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Deutschland muss Flüchtling aus Griechenland zurückholen

München (dpa) - Die Bundesrepublik Deutschland muss einen an der Grenze gestoppten und nach Griechenland gebrachten Flüchtling zurückholen. Die Entscheidung der Bundespolizeidirektion München stelle hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte dar und sei "voraussichtlich als rechtswidrig anzusehen", erklärte das Verwaltungsgericht München in einem Beschluss vom 8. August. Laut der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl ist es die erste Entscheidung dieser Art - gut ein Jahr, nachdem Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Rücknahme-Abkommen mit Griechenland geschlossen hatte.

14.08.2019 UPDATE: 14.08.2019 11:34 Uhr 17 Sekunden

München (dpa) - Die Bundesrepublik Deutschland muss einen an der Grenze gestoppten und nach Griechenland gebrachten Flüchtling zurückholen. Die Entscheidung der Bundespolizeidirektion München stelle hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte dar und sei "voraussichtlich als rechtswidrig anzusehen", erklärte das Verwaltungsgericht München in einem Beschluss vom 8. August. Laut der

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