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Bundestag beschließt Geschlechtsoption "divers"

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat grünes Licht für die Einführung einer dritten Geschlechtsoption gegeben. Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" möglich - für intersexuelle Menschen. Mit dem Beschluss setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2017 um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

14.12.2018 UPDATE: 14.12.2018 00:28 Uhr 16 Sekunden

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat grünes Licht für die Einführung einer dritten Geschlechtsoption gegeben. Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" möglich - für intersexuelle Menschen. Mit dem Beschluss setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2017 um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder

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