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Bundesregierung lenkt im Streit um gekürzte NS-Opferrenten ein

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat Opfern des Nationalsozialismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim bisher die Opferrente gekürzt - das Finanzministeriums hat diese umstrittene Regelung nun aufgehoben. Alle Berechtigten, die seit Januar in ein solches Heim umgezogen sind, "erhalten weiterhin Leistungen in der Höhe, die sie zum Zeitpunkt des Umzugs erhalten haben", heißt es in der Durchführungsanordnung. Die Kürzungsregelung war unter Finanzminister Wolfgang Schäuble eingeführt worden - die Linke hatte den amtierenden Minister Olaf Scholz aufgerufen, die Praxis zu ändern.

31.01.2019 UPDATE: 31.01.2019 04:48 Uhr 19 Sekunden

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat Opfern des Nationalsozialismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim bisher die Opferrente gekürzt - das Finanzministeriums hat diese umstrittene Regelung nun aufgehoben. Alle Berechtigten, die seit Januar in ein solches Heim umgezogen sind, "erhalten weiterhin Leistungen in der Höhe, die sie zum Zeitpunkt des Umzugs erhalten haben", heißt es in

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