Bundesgerichtshof prüft Mietminderung bei Schimmelgefahr
Karlsruhe (dpa) - Rechtfertigt schon die Gefahr von Schimmelbildung eine Mietkürzung - mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Die Kläger aus Schleswig-Holstein, die in günstigen und preisgebundenen Wohnungen desselben Vermieters wohnen, wollen die Miete mindern. Sie begründen dies unter anderem mit dem Zustand der Wohnungen. Dort bestehe wegen fehlender Dämmung jeden Winter die Gefahr von Schimmelbildung. Das Risiko könne durch Lüften und Heizen nicht beseitigt werden. Die Vorinstanz hatte den beiden Recht gegeben. Der Vermieter legte dagegen Revision ein.
Karlsruhe (dpa) - Rechtfertigt schon die Gefahr von Schimmelbildung eine Mietkürzung - mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Die Kläger aus Schleswig-Holstein, die in günstigen und preisgebundenen Wohnungen desselben Vermieters wohnen, wollen die Miete mindern. Sie begründen dies unter anderem mit dem Zustand der Wohnungen. Dort bestehe wegen fehlender Dämmung jeden
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