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Bundesgerichtshof prüft Mietminderung bei Schimmelgefahr

Karlsruhe (dpa) - Rechtfertigt schon die Gefahr von Schimmelbildung eine Mietkürzung - mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Die Kläger aus Schleswig-Holstein, die in günstigen und preisgebundenen Wohnungen desselben Vermieters wohnen, wollen die Miete mindern. Sie begründen dies unter anderem mit dem Zustand der Wohnungen. Dort bestehe wegen fehlender Dämmung jeden Winter die Gefahr von Schimmelbildung. Das Risiko könne durch Lüften und Heizen nicht beseitigt werden. Die Vorinstanz hatte den beiden Recht gegeben. Der Vermieter legte dagegen Revision ein.

05.12.2018 UPDATE: 05.12.2018 04:58 Uhr 19 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Rechtfertigt schon die Gefahr von Schimmelbildung eine Mietkürzung - mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Die Kläger aus Schleswig-Holstein, die in günstigen und preisgebundenen Wohnungen desselben Vermieters wohnen, wollen die Miete mindern. Sie begründen dies unter anderem mit dem Zustand der Wohnungen. Dort bestehe wegen fehlender Dämmung jeden

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