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BGH verhandelt über Kündigungsschutz für langjährige Mieter

Karlsruhe (dpa) - Nach 37 Jahren in ihrer Wohnung sollen Mieter aus Bochum ausziehen - vor dem Bundesgerichtshof wehren sie sich heute gegen die Kündigung. Das Haus hatte bis 2012 der Stadt gehört, dann wurde es verkauft. Im Kaufvertrag steht: "Die Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis." Amts- und Landgericht haben wegen dieser Regelung die Räumungsklage abgewiesen. Dagegen haben die Vermieter Revision eingelegt - sie sind der Ansicht, dass sich die Mieter auf die Klausel im Kaufvertrag nicht berufen können.

14.11.2018 UPDATE: 14.11.2018 04:58 Uhr 19 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Nach 37 Jahren in ihrer Wohnung sollen Mieter aus Bochum ausziehen - vor dem Bundesgerichtshof wehren sie sich heute gegen die Kündigung. Das Haus hatte bis 2012 der Stadt gehört, dann wurde es verkauft. Im Kaufvertrag steht: "Die Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis." Amts- und Landgericht haben wegen dieser Regelung die

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