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BGH: Urlauber bekommen Rückflug auf eigene Faust erstattet

Karlsruhe (dpa) - Pauschalurlauber, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanziellen Nachteil selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Grundsätzlich müssen Urlauber zunächst den Veranstalter auffordern, den Mangel zu beheben. Diese Verpflichtung muss aber schon aus der Reisebestätigung klar hervorgehen. In dem Fall vor dem BGH war der Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt.

03.07.2018 UPDATE: 03.07.2018 16:38 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Pauschalurlauber, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanziellen Nachteil selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Grundsätzlich müssen Urlauber zunächst den Veranstalter auffordern, den Mangel zu beheben. Diese Verpflichtung muss aber

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