Plus BGH stärkt Verbraucher

Online-Shop muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen

Wer im Internet einkauft, schickt vieles problemlos zurück. Auf bestimmten Produkten bleiben Kunden allerdings sitzen. Ein BGH-Urteil stärkt ihr Widerrufsrecht. Nur eine Frage bleibt dabei offen.

03.07.2019 UPDATE: 03.07.2019 18:03 Uhr 2 Minuten, 52 Sekunden
Matratze
Kunden können eine übers Internet bestellte Matratze auch dann noch an den Händler zurückschicken, wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben. Foto: Wolfgang Kumm

Karlsruhe (dpa) - Kunden können eine übers Internet bestellte Matratze auch dann noch an den Händler zurückschicken, wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben. Sie verlieren deswegen nicht ihr Widerrufsrecht und müssen ihr Geld ohne Abstriche zurückbekommen.

Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. (Az. VIII ZR

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