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BGH stärkt Passagierrechte bei gestrichenem Flug

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof  hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus. In dem Fall wollten die Kläger mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney fliegen. Den ersten Flug strich die Airline und bot als Ersatz an, mit einer anderen Gesellschaft zu fliegen. Dieser Ersatzflug verzögerte sich aber um 16 Stunden. Nach dem Karlsruher Urteil muss Singapore Airlines den Klägern nun eine Entschädigung zahlen.

10.10.2017 UPDATE: 10.10.2017 17:48 Uhr 20 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof  hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus. In dem Fall wollten die Kläger mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney fliegen. Den ersten Flug strich die Airline und bot

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