Plus BGH klärt

Müssen Urlauber Heimflug auf eigene Faust selbst zahlen?

Verspätungen und Umleitungen auf der Rückreise können die Urlaubs-Erholung schnell zunichtemachen. Der Gedanke, einfach einen anderen Flieger zu nehmen, ist verlockend. Pauschaltouristen müssen aber aufpassen.

03.07.2018 UPDATE: 03.07.2018 07:28 Uhr 1 Minute, 57 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Der Heimflug verspätet, die Maschine umgeleitet, und dann noch ein nächtlicher Bustransfer: Darauf will sich eine Urlauberfamilie nicht einlassen und nimmt ihre Rückreise aus der Türkei kurzentschlossen selbst in die Hand.

Bleibt sie deshalb auf den Kosten sitzen? Das prüfen heute die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH). (Az. X ZR 96/17)

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