Plus BGH-Entscheidung

Kundin bleibt Kunde: Klägerin unterliegt im Formularstreit

Was in Gesetzen erlaubt ist, kann in Formularen nicht verboten sein: Frauen erleiden aus Sicht des BGH keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden. Klägerin Marlies Krämer will das nicht hinnehmen - und kämpft weiter.

13.03.2018 UPDATE: 13.03.2018 09:28 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
Klage einer Sparkassenkundin
Der BGH verhandelt über die Klage einer Rentnerin, die erreichen will dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von Kontoinhaber, also Kontoinhaberin, nennen müssen. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - "Kunde", "Kontoinhaber", "Sparer" - wenn's ums Geld geht, bleibt die Formularwelt männlich. Einen Anspruch auf weibliche Formen gibt es nicht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe klar.

Sparkassen-Kundin Marlies Krämer, engagierte Kämpferin für Frauenrechte aus dem saarländischen Sulzbach, ist damit vor dem höchsten deutschen Zivilgericht

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