Kundin bleibt Kunde: Klägerin unterliegt im Formularstreit
Was in Gesetzen erlaubt ist, kann in Formularen nicht verboten sein: Frauen erleiden aus Sicht des BGH keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden. Klägerin Marlies Krämer will das nicht hinnehmen - und kämpft weiter.
Karlsruhe (dpa) - "Kunde", "Kontoinhaber", "Sparer" - wenn's ums Geld geht, bleibt die Formularwelt männlich. Einen Anspruch auf weibliche Formen gibt es nicht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe klar.
Sparkassen-Kundin Marlies Krämer, engagierte Kämpferin für Frauenrechte aus dem saarländischen Sulzbach, ist damit vor dem höchsten deutschen Zivilgericht
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