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"Bekömmliches" Bier? - BGH entscheidet in letzter Instanz

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet in letzter Instanz über einen seit Jahren schwelenden Bierstreit: Es geht um die Frage, ob eine kleine Brauerei aus dem Allgäu ihre Biere als "bekömmlich" bewerben darf. Der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen den Leutkircher Brauereichef Gottfried Härle erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt. Seine dagegen gerichtete Berufung blieb erfolglos: Der Begriff "bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei.

17.05.2018 UPDATE: 17.05.2018 12:13 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet in letzter Instanz über einen seit Jahren schwelenden Bierstreit: Es geht um die Frage, ob eine kleine Brauerei aus dem Allgäu ihre Biere als "bekömmlich" bewerben darf. Der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen den Leutkircher Brauereichef Gottfried Härle erwirkt und die Werbung mit dem Begriff

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