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Behörden müssen abgeschobenen Islamisten Sami A. zurückholen

Münster (dpa) - Nach wochenlangem juristischen Tauziehen müssen die Behörden den abgeschobenen Islamisten Sami A. endgültig nach Deutschland zurückholen. Der als Gefährder geltende Tunesier habe einen Anspruch darauf, dass die Behörden ihn auf Kosten des Staates zurück nach Deutschland bringen, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht. Denn seine Abschiebung sei rechtswidrig gewesen. Die Stadt Bochum will den Beschluss akzeptieren und keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten.

15.08.2018 UPDATE: 15.08.2018 19:58 Uhr 15 Sekunden

Münster (dpa) - Nach wochenlangem juristischen Tauziehen müssen die Behörden den abgeschobenen Islamisten Sami A. endgültig nach Deutschland zurückholen. Der als Gefährder geltende Tunesier habe einen Anspruch darauf, dass die Behörden ihn auf Kosten des Staates zurück nach Deutschland bringen, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht. Denn seine Abschiebung sei rechtswidrig

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