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Bayerischer Polizist darf sich nicht tätowieren lassen

München (dpa) - Polizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Oberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug "Aloha" auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen. Der Polizist hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen. Das Urteil ist rechtskräftig und hat grundsätzliche Bedeutung für alle Polizisten in Bayern.

14.11.2018 UPDATE: 14.11.2018 12:48 Uhr 19 Sekunden

München (dpa) - Polizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Oberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug "Aloha" auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen. Der Polizist hatte 2008 seine Flitterwochen

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