Bamf: Fünfjahres-Frist zur Überprüfung von Flüchtlingsschutz?
Berlin (dpa) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überlegt, die Schutzberechtigung anerkannter Asylbewerber künftig erst nach fünf Jahren erneut zu prüfen. Dafür spreche, dass sich die Situation im Herkunftsland nach drei Jahren meist nicht geändert habe, sagte ein Sprecher des Flüchtlingsamts. Die Verlängerung der Frist für die so genannte Widerrufsüberprüfung von aktuell drei Jahren sei aber nur einer von mehreren Vorschlägen. Bamf-Chef Hans-Eckard Sommer hatte vergangene Woche im Innenausschuss des Bundestags über die Überlegungen gesprochen.
Berlin (dpa) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überlegt, die Schutzberechtigung anerkannter Asylbewerber künftig erst nach fünf Jahren erneut zu prüfen. Dafür spreche, dass sich die Situation im Herkunftsland nach drei Jahren meist nicht geändert habe, sagte ein Sprecher des Flüchtlingsamts. Die Verlängerung der Frist für die so genannte Widerrufsüberprüfung von aktuell drei Jahren
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