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Arbeitgeber müssen auf nicht genommenen Urlaub hinweisen

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten "klar und rechtzeitig" auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel am Dienstag in Erfurt sagte.

19.02.2019 UPDATE: 19.02.2019 14:48 Uhr 13 Sekunden

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten "klar und rechtzeitig" auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter

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