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Anforderung an Aufklärung bei Lebend-Organspende verschärft

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil hohe Ansprüche an die Risikoaufklärung vor Lebend-Organspenden gestellt. Der VI. Zivilsenat gab zwei Spendern Recht, die nach Nierenspenden unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden und Schadenersatz sowie Schmerzensgeld wegen unzureichender Aufklärung forderten. Entscheidend sei, dass potenzielle Organspender über sämtliche Risiken umfassend aufgeklärt werden müssten, urteilten die BGH-Richter.

29.01.2019 UPDATE: 29.01.2019 11:53 Uhr 13 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil hohe Ansprüche an die Risikoaufklärung vor Lebend-Organspenden gestellt. Der VI. Zivilsenat gab zwei Spendern Recht, die nach Nierenspenden unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden und Schadenersatz sowie Schmerzensgeld wegen unzureichender Aufklärung forderten. Entscheidend sei, dass potenzielle Organspender über

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