Plus Abgeschobener Gefährder

Tunesische Justiz will Sami A. nicht zurückschicken

Der Fall Sami A. dürfte Deutschland noch länger beschäftigen. Der abgeschobene Gefährder muss einem Gericht zufolge zurückgeholt werden. Nicht nur die Behörden in NRW sehen das anders.

14.07.2018 UPDATE: 14.07.2018 08:03 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden
Abschiebung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Abschiebung von dem Ex-Leibwächter für «grob rechtswidrig». Foto: Christian Charisius

Düsseldorf/Tunis (dpa) - Die tunesische Justiz will den möglicherweise rechtswidrig abgeschobenen Gefährder Sami A. erst einmal nicht nach Deutschland zurückschicken.

"Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt", sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Diese Ermittlungen müssten abgewartet werden.

Sami A. war am

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