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Pauschalreisen-Anzahlung: BGH will Rechtsprechung verbessern

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will seine Rechtsprechung zu Anzahlungen für Pauschalreisen nachjustieren.

25.07.2017 UPDATE: 25.07.2017 08:46 Uhr 46 Sekunden
Tui
Reiseveranstalter Tui verlangt für bestimmte Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 Prozent des Preises. Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will seine Rechtsprechung zu Anzahlungen für Pauschalreisen nachjustieren.

"Vielleicht waren wir mit den Verhältnissen nicht hinreichend vertraut, als wir skizziert haben, wie man dieses Feld bewältigen könnte", sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck am Dienstag bei einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.

Er bezog sich damit

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